Für die Tätigkeit wird mit Ihnen entweder vereinbart, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert abzurechnen oder auf Stundenhonorarbasis. Dies ist Vereinbarungssache im Einzelfall. Für die außergerichtliche Tätigkeit gibt es die Möglichkeit, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie ruhig - Sie werden von vorneherein wissen, auf welcher Basis mit Ihnen abgerechnet wird.
Bei neuen Mandanten - vor allem Erstkontakten per E-Mail oder Telefon - wird um Zahlung eines üblichen Vorschusses gebeten. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Fall in der vereinbarten Zeit alsbald bearbeitet.